Stoppt das Digitale-Versorgung-Gesetz

Die Bundesregierung muss ihre Datenschutz-Hausaufgaben machen: Das Digitale-Versorgung-Gesetz darf den Bundestag nicht passieren

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (kurz Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG). D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt ruft die Abgeordneten des Bundestags auf, den Gesetzesentwurf in die Ausschussberatung zurückzusenden. Sollte der Entwurf in der aktuellen Form weiterhin zur Abstimmung stehen, empfiehlt D64 den Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel die Ablehnung.

„Die Grundidee, der medizinischen Forschung mehr Daten zur Verfügung zu stellen, ist gut. Wir unterstützen dies im Allgemeinen. Die konkrete, gesetzgeberische Ausgestaltung ist aus Sicht des Datenschutzes jedoch inakzeptabel. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz entsteht eine riesige zentrale Datensammlung für deren Schutz der Gesetzesentwurf keine Regelungen findet. Hinzu kommt, dass auch pseudonymisierte Daten Rückschlüsse auf die Versicherten liefern können – das ist im Bereich von Gesundheitsdaten unverantwortlich. Hier muss der Bundesgesundheitsminister dringend nachbessern und vor allem auch den öffentlichen Dialog suchen„, fordert der D64-Co-Vorsitzende Henning Tillmann.

Die Sprecherin der D64 AG E-Health, Elif Kücüktas, ergänzt: „Dass es nicht einmal die Möglichkeit des Widerspruchs für die Datenweitergabe gibt, ist gesellschaftlich kaum zu vermitteln. Wenn einerseits beim Surfen im Internet Cookie-Banner im Überfluss weggeklickt werden sollen, andererseits sensible Daten von Versicherten ohne Kenntnis, grundlegendem Schutz und Widerspruchsmöglichkeiten weitergegeben werden, führt dies zu einem groben Missverhältnis.

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz enthält neben der Datenweitergabe von Patientendaten der Krankenversicherung an Forschungseinrichtungen weitere digitalpolitische Maßnahmen im Gesundheitsbereich, wie z. B. Gesundheits-Apps auf Rezept. D64 bemängelt außerdem, dass entscheidende Details nicht in dem Gesetz selbst, sondern in einer kommenden Verordnung des Gesundheitsministers geregelt werden sollen. D64 ruft die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, alle Details dort einzuarbeiten und somit grundlegend zu überarbeiten.

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    Magnus Heiner

    2. Januar 2020

    Die zentrale Speicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ohne deren Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur und nehmen Honorarkürzungen und ggf. weitere Sanktionen in Kauf. Wer etwas tun möchte, unterzeichne und teile die Online-Petition 98780 des Bundestages. Bei mehr als 50.000 Unterschriften MUSS sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen. 40.000 Unterschriften auf Papier liegen bereits vor.

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

    Text der Petition:
    Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.

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