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D64 kommentiert die Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin, 2. Mai 2024: Der progressive, digitalpolitische Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt appelliert an die Ampelregierung, trotz der neuen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin auf grundrechtsschonende Ansätze wie Quick Freeze und die Login-Falle zur...
Nicht alles, was legal ist, ist auch sinnvoll. An den politischen Argumenten gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich nichts geändert. – Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender

Berlin, 2. Mai 2024: Der progressive, digitalpolitische Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt appelliert an die Ampelregierung, trotz der neuen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin auf grundrechtsschonende Ansätze wie Quick Freeze und die Login-Falle zur Bekämpfung von Internetkriminalität zu setzen.

Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64, kommentiert die Entscheidung wie folgt:

Nicht alles, was legal ist, ist auch sinnvoll. An den politischen Argumenten gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich nichts geändert. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung in ihrem Kompromiss von Instrumenten der Massenüberwachung verabschiedet hat. Sie sollte weiter auf grundrechtsschonende Maßnahmen wie Quick Freeze und das D64-Konzept der Login-Falle setzen.

Pressekontakt
Ulrich Berger
Geschäftsführer, D64
030-57714256, presse@d-64.org

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

Mitwirkende

Erik Tuchtfeld

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