Das Überwachungspaket fällt bei den Sachverständigen durch. Warum hält die Ampel daran fest? Damit ihr euch die fast dreistündige Anhörung nicht in voller Länge ansehen müsst, haben wir für euch einen dreiminütigen Zusammenschnitt erstellt:
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker „Im Ergebnis übertreffen die vorgeschlagenen Vorschriften alles, was wir bislang an Vorschriften im Bereich digitaler Überwachung gesehen haben, indem hier Vorfelderhebung, Massendatenauswertung, Datenbankzusammenführung und künstliche Intelligenz miteinander kombiniert werden. Im Ergebnis der sprichwörtliche sicherheitsbehördliche Daten-Supergau.“
Sarah Lincoln (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.): „Verfassungsrechtlich hoch bedenklich sind auch die Befugnisse für das BKA und die Bundespolizei zum biometrischen Abgleich von Stimmen und Bildern mit dem Internet.“
Christoph Sorge: „Es wird sogar angelegt, dass eine dauerhafte Datenbank angelegt wird, so eine Art Superdatenbank, (…), was in der Tat sehr problematisch ist. Also diese Offenheit, diese Breite dürfte so rechtlich nicht haltbar sein.“
Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI): „Es hilft niemandem, wenn Sie heute ein Gesetz machen, was morgen in Karlsruhe kassiert wird. (…) Das Bundesverfassungsgericht sagt ganz klar, jede Datenanalyse ist ein eigenständiger Grundrechtseingriff. Und dieser Grundrechtseingriff muss entsprechend gerechtfertigt werden.“
Martina Link (Bundeskriminalamt): „Wie das konkret aber erfolgen kann, das können wir ihnen nicht sagen.“