D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die EU-Richtlinie
2006/24/EG über eine verdachtsunabhängige anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen geltendes europäisches Recht verstößt. Somit gibt es für Deutschland keine Verpflichtung mehr, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Eben jene Verpflichtung wurde von vielen Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als Hauptargument angeführt, da Deutschland ansonsten Strafzahlungen drohten.
Bisherige Geschäftsgrundlage zur Umsetzung in Deutschland entfällt
Die zwischen CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist hinfällig. Deutschland ist nicht mehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet und es drohen auch keine Strafgelder.
D64 fordert daher, endlich eine breit angelegte und sachliche Debatte über Freiheit und Überwachung in der digitalen Gesellschaft zu führen, die über die VDS hinausgeht. Nicht zuletzt der NSA-Skandel hat vor Augen geführt, wie schnell die Balance zwischen den Grundrechten Freiheit und Sicherheit kippen kann. Dieses Thema ist ein zentraler Baustein der digitalen Agenda und eignet sich daher auch nicht für parlamentarische Schnellschüsse.
Deswegen fordert D64, dass Deutschland sich in der EU für die Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger einsetzt. Dazu gehört, einer grundrechtsverletzenden Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin kategorisch eine Absage zu erteilen.
Schließlich ist die VDS zwar (vorerst) vom Tisch, aber der EuGH hat klar gemacht, dass sie juristisch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Deswegen heißt es nun, mittels sachlicher Debatten politischen Willen zu entwickeln und durchzusetzen.