D64, Zentrum für digitalen Fortschritt, kritisiert den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Störerhaftung bei offenen WLANs. Der netzpolitische Verein wertet den Entwurf als deutlichen Schritt in die falsche Richtung.
Valentina Kerst, Sprecherin und Co-Vorsitzende von D64 macht deutlich: „Nach der geltenden Gesetzeslage ist es eindeutig, unter welchen Bedingungen Betreiber eines offenen WLANs von der Haftung für rechtswidrige Handlungen freigestellt sind. Der neue Entwurf der Bundesregierung in der aktuellen Fassung schafft es, diese Klarheit zu beseitigen und zudem die Bedingungen für das Betreiben von offenen WLANs erheblich zu verschlechtern.”
Zentraler Kritikpunkt von D64 ist der Absatz im Gesetzesentwurf, der privaten Betreibern von sogenannten Hotspots “zumutbare Maßnahmen” zur Identifizierung der Nutzer auferlegt.
“Es bleibt vollkommen unklar, welche Maßnahmen das sein sollen”, so Kerst. “Die reine Angabe von Namen bleibt ohne Überprüfung dieser Daten wirkungslos. Die Verifizierung der Angaben durch beispielsweise die Kontrolle von Personalausweisen ist für private Betreiber schlicht nicht umsetzbar.”
Faktisch bedeute die Neuregelung der Störerhaftung für nicht kommerzielle Anbieter den Ausschluss vom Betrieb von offenen WLANs. “Im Hinblick auf offene WLAN-Hotspots ist Deutschland bereits heute Schlusslicht in Europa. Mit dem vorliegenden Entwurf hat es die Bundesregierung geschafft, den Abstand noch weiter zu vergrößern”, so Kerst.
D64 fordert, die Betreiber von offenen WLANs Telekommunikationsanbietern gleichzustellen und somit von jeglicher Haftung zu entbinden.