D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die von Facebook verordnete Klarnamenpflicht – zumindest nach alter Rechtslage – als rechtswidrig einzustufen. Anonymität im Internet ist für viele die Voraussetzung für freie Meinungsäußerung. Nur im Einzelfall, dann wenn rechtswidrige Inhalte gepostet werden, muss effektive Strafverfolgung möglich sein. Das von D64 entwickelte und im Koalitionsvertrag verankerte Instrument der Login-Falle muss dafür nun schnellstmöglich eingeführt werden.
Am heutigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof zum Fall der Sperrung zweier Accounts auf Grund der Missachtung der in Facebooks Nutzungsbedingungen festgeschriebenen Klarnamenpflicht geurteilt. Facebook hatte 2018 den Account von zwei Personen gesperrt, die Fantasienamen in ihrem Profil angegeben hatten. Der BGH hat nun entschieden, dass die vorgeschriebene Klarnamenpflicht unzulässig ist (weitere Hintergrundinfos: ZDF). „Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt ein wichtiges Zeichen für das Recht auf Anonymität. Sehr zu begrüßen ist auch die vor wenigen Tagen getroffene Entscheidung des Europäischen Parlaments, ein Recht auf anonyme Nutzung im Digital Services Act verankern zu wollen“, unterstreicht Marina Weisband, Co-Vorsitzende von D64.
Anonymität im Internet
Anonymität im Internet ist wichtig. Sie schützt viele Menschen, die Gutes tun, aber Repressalien befürchten müssen: Seien es Journalist:innen, Whistleblower:innen oder Regimegegner:innen in autoritären Staaten.
Selbst unabhängig davon kann Anonymität die Grundlage der freien Meinungsäußerung sein, ganz ähnlich wie das Wahlgeheimnis Grundlage für die Freiheit der Wahl ist. Insbesondere Personen, die sich in einer gesellschaftlich schwächeren Position befinden, sind auf diesen Schutz angewiesen. Forderungen nach einer Klarnamen- oder Identifizierungspflicht in sozialen Netzwerken schwächen damit insbesondere die, zu deren Schutz sie gedacht sind: Menschen, die marginalisierten Gruppen angehören und deshalb besonders dem Hass im Netz ausgesetzt sind. Eben diese müssen auf die Möglichkeit der Anonymität zurückgreifen können, damit Angriffe im Netz nicht zu physischen Angriffen eskalieren.
Die Login-Falle
Wir sind der Meinung, dass bereits mit dem bestehenden rechtlichen Instrumentenkasten eine effektive Strafverfolgung online möglich ist. Ohne die zusätzliche Speicherung von Daten und ohne neue Eingriffsbefugnisse kann die Deanonymisierung von Verdächtigen funktionieren, wenn Polizeibehörden, Plattformen und Telekommunikationsanbieter ihre Anfragen und ihren Datenaustausch optimieren. Erik Tuchtfeld, Vorstandsmitglied bei D64 betont: „Die Login-Falle ermöglicht damit Strafverfolgung durch Ermittlungsmaßnahmen im Einzelfall, ohne massenhafte Grundrechtseingriffe gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern.“
Notwendig ist hierfür, dass sich Ermittlungsbehörden und Private auf standardisierte Schnittstellen einigen, über die sowohl die Anfragen der Datenherausgabe wie auch die Übermittlung der Daten sicher und schnell erfolgen können. Eine solche Kooperation würde es ermöglichen, durch eine schnelle Übermittlung der IP-Adressen eine:n Täter:in zu identifizieren, ohne dass eine Klarnamenpflicht oder Vorratsdatenspeicherung – und die mit ihnen verbundenen Einschränkungen der Meinungsfreiheit – notwendig werden.
Das vollständige Konzept der Login-Falle ist hier veröffentlicht.