Umstritten war die Vorratsdatenspeicherung schon immer. Nun hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs dazu Stellung genommen: Sie sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit mehreren Artikeln der EU-Grundrechte-Charta.
Dazu sagt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt: “Die europäische Wertegemeinschaft beruht auf der Wahrung der Freiheit des Einzelnen und nicht auf der Überwachung aller.”
Die Enthüllungen von Edward Snowden haben gezeigt, dass die Speicherung von Daten zu deren gesetzeswidriger Verwendung führen kann. Wirksame Strafverfolgung und der Erhalt der Privatsphäre sind im Einzelfall kollidierende Interessen, die der Gesetzgeber abzuwägen hat. Im Fall der Vorratsdatenspeicherung ist der Nutzen für uns nicht nur nicht erkennbar, sondern die anlaßlose Speicherung von Nutzungsdaten stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger in Deutschland und Europa dar.
Wir fordern daher die zukünftige Bundesregierung auf, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen.