Deutschland-Stack-Dossier
Der Deutschland-Stack (D-Stack) ist eine nationale, souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Er soll eine gemeinsame technische Grundlage für Bund, Länder und Kommunen schaffen und ist Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag wird der Deutschland-Stack als „interoperabler und europäisch anschlussfähiger souveräner Deutschland-Stack“ beschrieben. Statt dass jede Behörde digitale Verfahren jeweils eigenständig entwickelt, soll der Stack zentrale, wiederverwendbare Basisdienste und offene Schnittstellen bereitstellen.
- Für Bürger:innen heißt das, dass Behördengänge einfacher, schneller und möglichst unkompliziert digital genutzt werden können.
- Für die Verwaltung soll es weniger Doppelarbeit, mehr Zusammenarbeit und besser aufeinander abgestimmte Systeme herstellen.
Direkt zur D64-Kritik am Deutschland-Stack
„Was ist eigentlich ein Stack?“
Der Begriff „Stack“ bezeichnet in der IT mehrere aufeinander aufbauende Software-Komponenten, aus denen digitale Anwendungen zusammengesetzt werden. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet das, Verwaltungsverfahren online zu vereinheitlichen, zentrale digitale Dienste bereitzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden zu verbessern. Ein zentrales Prinzip ist das „Once-Only-Prinzip“, nach dem Bürger:innen und Unternehmen ihre Daten nur einmal eingeben müssen.
Aufbau des Deutschland-Stacks
Der Aufbau des Deutschland-Stacks lässt sich vereinfacht in drei Ebenen darstellen. Die erste ist die Infrastruktur- und Betriebsebene mit Rechenzentren, Netzinfrastruktur und IT-Sicherheitsdiensten.
Dann gibt es die Schicht der Basisdienste, die den Plattformkern des D-Stacks darstellen. Mit dem Beschluss B-2026/03-IT vom 18. März 2026 wurden fünf Handlungsfelder festgelegt:
- Identität und Vertrauen
- Datenaustausch
- Datenabruf
- Zahlungsabwicklung
- Postfach und Benachrichtigungen.
Die dritte Schicht sind die fachagnostischen Plattformen, also Tools wie KI-Assistenzsysteme, Low-Code-Plattformen und der Marktplatz Deutschland Digital, die in verschiedenen Verwaltungsprozessen einsetzbar sind. Darüber liegen Portale wie das Digitale Rathaus als Integrationsschicht, die im engeren Sinne nicht zum D-Stack gehört (Gesamtbild).
Ziel ist die vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen (Tagesspiegel Background). Ein Beispiel ist die Beantragung eines Anwohnerparkausweises: Identifikation per EUDI-Wallet oder Bund-ID, automatischer Datenabruf aus Registern, Bearbeitung mit KI-Unterstützung bis zur Antwort im Bund-ID-Postfach. Das alles soll ohne Medienbruch und ohne Ausdrucken ablaufen.
EUDI-Wallet / d-you
Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist als Smartphone-App konzipiert und soll künftig eine digitale Brieftasche für EU-Bürger:innen darstellen. Die Wallet soll es ermöglichen, sich digital auszuweisen, Verträge elektronisch zu unterzeichnen und offizielle Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein digital zu nutzen. Sie soll online wie offline in der gesamten EU funktionieren.
Rechtsgrundlage ist die eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0), die am 20. Mai 2024 in Kraft getreten ist (netzpolitik.org). Nutzer:innen behalten die Kontrolle über ihre Daten. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig bleiben: Wer sie nicht nutzt, darf beim Zugang zu Dienstleistungen nicht benachteiligt werden.
In Deutschland soll die EUDI-Wallet unter dem Namen „d-you“ am 2. Januar 2027 eingeführt werden, mit 40 Launch-Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Der Quellcode wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht.
Zusammenhang zwischen Deutschland-Stack und EUDI-Wallet
Während die EUDI-Wallet ein EU-Vorhaben ist, handelt es sich beim Deutschland-Stack um ein nationales Vorhaben. Die EUDI-Wallet soll eine Basiskomponente des Deutschland-Stacks werden und übernimmt die Funktionen der Authentifizierung und digitalen Identität (Tagesspiegel Background). Die Wallet ersetzt die Bund-ID nicht, diese bleibt als nationales Identifikationsmittel bestehen.
Wer ist daran beteiligt? (BMDS, SPRIND, IT-Planungsrat, FITKO, Kommunen)
Die Umsetzung erfolgt föderal, durch Bund, Länder und Kommunen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist federführend und baut den Plattformkern auf. Im IT-Planungsrat legen Bund und Länder gemeinsam Prioritäten für zentrale Basiskomponenten fest. Die FITKO ist der „operative Unterbau des IT-Planungsrats“ und sichert Qualität und Architektur des Stacks.
Die Kommunen spielen eine wichtige Rolle in der praktischen Umsetzung, da der überwiegende Teil der Verwaltungsleistungen auf kommunaler Ebene erbracht wird. An der Entwicklung von d-you ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beteiligt. Sie arbeitet gemeinsam mit BSI, Bundesdruckerei, Fraunhofer AISEC, PwC und Meiré und Meiré.
Die technische Ebene der Wallet
Nachweise und Dokumente werden verschlüsselt direkt auf dem Smartphone gespeichert und nicht in einer zentralen Datenbank. Der Zugang ist durch PIN, Biometrie und gerätegebundene kryptographische Verfahren geschützt. Die App ist also an ein bestimmtes Gerät gekoppelt. Die Wallet überträgt nur die Informationen, die für den konkreten Zweck notwendig sind: Wenn Volljährigkeit nachgewiesen werden soll, wird nur diese Bestätigung freigegeben und kein Geburtsdatum. Dieses Prinzip heißt selektive Offenlegung. Daten können nur von registrierten und geprüften Stellen abgefragt werden, den sogenannten „Relying Parties“, und nur zweckgebunden. Grundlage ist das Architecture and Reference Framework (ARF).
Entscheidungen, die es bisher zur Governance des D-Stacks gibt
Am 4. Dezember 2025 beschlossen Bund und Länder die föderale Modernisierungsagenda. Am 18. März 2026 einigten sich Bund und Länder im IT-Planungsrat darauf, dass der Deutschland-Stack federführend durch den Bund aufgebaut wird und der Plattformkern für Behörden verbindlich und offen zugänglich gemacht wird. Gleichzeitig wurden verbindliche Standards verabschiedet, unter anderem zum Einsatz agentischer und Künstlicher Intelligenz. Außerdem wurde eine gemeinsame föderale Portfoliosteuerung eingeführt.
Am 17. Juni 2026 folgte das Finanzierungsmodell. Der Bund finanziert eID/EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS. Für Zahlungsabwicklung (ZBDS) und Postfach (ZaPuK) sollen die Modelle bis März 2027 ausgearbeitet werden. Die nächste Sitzung des IT-Planungsrats ist für den 25. November 2026 vorgesehen.
Dezentralität im Deutschland-Stack und der EUDI-Wallet
Der Stack wurde nicht als zentrale Monostruktur konzipiert. Komponenten werden dezentral durch Länder und Kommunen betrieben, zugleich gibt es einen zentralen Plattformkern. Faktisch liegt die Beschlussfähigkeit bei Bund und Ländern, während die Kommunen bislang strukturell unterrepräsentiert sind. Bei der EUDI-Wallet zeigt sich Dezentralität in der lokalen Datenspeicherung (BAGFW).
Durch offene Standards, Open-Source-Lösungen und interoperable Architekturen soll sich das Risiko von „Vendor Lock-in“ verringern, also die Abhängigkeit von einzelnen proprietären Plattformen oder Big Tech (heise). Der Deutschland-Stack ist zudem als „europäisch anschlussfähige digitale Infrastruktur“ konzipiert und soll ein Baustein eines verteilten europäischen Ökosystems sein.
D64-Kritik am Deutschland-Stack
Aus Sicht von D64 muss beim Deutschland-Stack in vier Bereichen nachgebessert werden.
Entscheidungen vor geklärten Grundlagen
Der Bundesrechnungshof bemängelt in einem Prüfbericht vom August 2026 fehlende Risikoanalysen, nicht ausreichend geklärte technische Grundlagen und zu wenig Transparenz. Damit besteht das Risiko, dass Komponenten entwickelt werden, bevor Standards und Zuständigkeiten feststehen. Wir fordern deshalb, dass technische Grundlagen, Risiken und Abhängigkeiten transparent geprüft werden, bevor weitere Komponenten eingeführt werden.
Technologieauswahl
Der Deutschland-Stack setzt stark auf generative und agentische KI. Nach welchen Kriterien Technologien ausgewählt werden, ist oft nicht nachvollziehbar. Für viele Verwaltungsprozesse eignet sich regelbasierte Automatisierung besser, denn ihre Entscheidungen lassen sich gegenüber Bürger:innen und Gerichten begründen. Wir fordern, dass die Auswahl von Technologien transparent begründet und regelmäßig überprüft wird.
Dauerhafte Finanzierung und Umsetzung
Für die Zahlungsabwicklung sowie für Postfach und Benachrichtigungen fehlen Finanzierungsmodelle noch. Umsetzen müssen den Stack vor allem die Kommunen, für die zusätzliche Anforderungen und Kosten entstehen. Wir fordern eine langfristige Finanzierung von Betrieb und Wartung aller Basiskomponenten sowie Planungssicherheit und ausreichende Ressourcen für Kommunen.
Freiwilligkeit der Wallet in der Praxis
Mit dem EU-KIDS-Act hat die Europäische Kommission Altersprüfungen für bestimmte Online-Dienste vorgeschlagen. Ist die Wallet der einfachste oder einzige Weg zu einem solchen Nachweis, wird sie faktisch zur Voraussetzung für die Internetnutzung. Besonders betroffen sind Menschen ohne geeignetes Smartphone. Wir fordern, dass die Freiwilligkeit digitaler Identitäten auch in der Praxis gewährleistet bleibt.
Die Recherche zum Deutschland-Stack wurde im Rahmen des Projektes Dezentralisierung als Wert und Praxis durch eine Förderung der JUST Open Source Stiftung möglich gemacht.