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Die Chatkontrolle als Ende des Kommunikationsgeheimnisses

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die EU-Kommission auf, den am Mittwoch vorgestellten Entwurf zur Einführung einer umfassenden Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte zu stoppen. Faktisch läutet das Vorhaben das Ende des grundrechtlich geschützten Kommunikationsgeheimnisses in der Europäischen...
Sharepic von D64. Im linken Drittel steht vor weißem Grund: "D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt". In den rechten beiden Dritteln steht vor hellblauem Grund: "Stellungnahme zur Chatkontrolle. Kommunikation muss geschützt bleiben. d-64.org"

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die EU-Kommission auf, den am Mittwoch vorgestellten Entwurf zur Einführung einer umfassenden Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte zu stoppen. Faktisch läutet das Vorhaben das Ende des grundrechtlich geschützten Kommunikationsgeheimnisses in der Europäischen Union ein.

Der Entwurf der Kommission

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet vorgelegt. Der Entwurf sieht in Artikel 10 vor, dass Hosting-Anbieter und Anbieter von „interpersonellen Kommunikationsdiensten“ (also Messenger wie WhatsApp, Signal oder Facebook Messenger) dazu verpflichtet werden, nach Erlass einer „detection order“ die Verbreitung von Abbildungen von Kindesmissbrauch sowie „grooming“ zu stoppen. Grooming beschreibt die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener zu Kindern mit Missbrauchsabsicht. Die Erkennung lässt sich technisch nur umsetzen, in dem jede Kommunikation automatisiert daraufhin überprüft wird, ob es sich um Abbildungen von Kindesmissbrauch handelt oder um Nachrichten eines Erwachsenen, die mit Missbrauchsabsicht an ein Kind verschickt wurden. Verwendet der Messenger dabei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, so wäre er dazu verpflichtet, auf dem Gerät beziehungsweise in der jeweiligen App eine Software zu installieren, die den Inhalt vor der erstmaligen Verschlüsselung überprüft. Ähnliche Pläne von Apple wurden aufgrund des massiven öffentlichen Widerstands – auch von uns – erst kürzlich wieder aufgegeben.

Kommunikation muss grundsätzlich geschützt bleiben

Wird aber jede Kommunikation auf einen bestimmten Inhalt hin überprüft, gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr. Es ist vergleichbar mit dem Öffnen und Lesen eines jeden Briefes und Pakets in der analogen Welt. Das Vorhaben der Kommission verletzt eindeutig und erheblich die durch Artikel 7 der Grundrechte-Charta geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation. Ohne Anfangsverdacht oder anderen individuellen Anlässen werden Maßnahmen zur Überwachung von Kommunikation ergriffen und jede Nachricht in Europa auf ihren Inhalt hin überprüft. Verbunden mit dem zu erwartenden mission creep, also der Ausweitung von Befugnissen, sobald sie einmal gewährt sind, handelt es sich um den Einstieg in eine Überwachung, die nur aus totalitären Staaten bekannt ist. So beschreibt der Kryptografie-Professor Matthew D. Green von der Johns-Hopkins-Universität das Vorhaben als „die ausgefeilteste Massenüberwachungsmaschinerie […] außerhalb von China und der Sowjetunion“. Das ist in ganz besonderem Maße bedenklich für Berufsgeheimnisträger:innen. So haben auch der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Journalisten-Verband die Ablehnung des Vorhabens bereits unterstrichen. Dazu kommt, dass die vom Entwurf vorgesehenen „detection technologies“, die automatisiert zwischen meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Inhalten unterscheiden sollen, stark fehleranfällig sind. In der Folge werden also auch harmlose, persönliche Inhalte an staatliche Behörden ausgeleitet und werden dann manuell von menschlichen Gutachter:innen überprüft.

Wie die Kommission die effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch behindert

D64 unterstützt das Ziel der Kommission eines verbesserten Schutzes von Kindern vor Missbrauch – auch und gerade im Internet. In diesem Bereich muss mehr unternommen werden. Der Entwurf ist aber eine große Enttäuschung. Er wird die Zivilgesellschaft und Gesetzgebungsorgane für Monate, wenn nicht Jahre, beschäftigen und verhindern, dass in dieser Zeit grundrechtskonforme Lösungen erarbeitet werden. Es gäbe vieles zu tun: So veranlassen Sicherheitsbehörden derzeit in vielen Fällen nicht die Löschung von bekannten Missbrauchsabbildungen und Expert:innen betonen immer wieder die Notwendigkeit verbesserter Medienaufklärung von Kindern und Jugendlichen. Der Ausbau von Beratungs- und Anlaufstellen für Betroffene ist notwendig und auch die Anzeigemöglichkeiten für Betroffene unmittelbar in den Messengern müssen verbessert werden. Die aktuelle Rechtslage führt außerdem zu einer Vielzahl von strafrechtlichen Verfahren bei einvernehmlichen „Sexting“ zwischen Jugendlichen. Eben dieses Verhalten dürfte primär von Vorhaben wie der Chatkontrolle erfasst werden. Gleichzeitig werden Täter:innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern ausüben, schlicht keine Messenger oder Hoster verwenden, die eine Überprüfung der Nachrichten vornehmen. Während die Massenüberwachung also alle trifft, wird die Schwerkriminalität lediglich ihre Werkzeuge austauschen. Selbst wenn sich die Kommission mit ihrem Vorschlag politisch durchsetzen würde, wäre ein späteres Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund der evidenten Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses vorprogrammiert. Für den Schutz von Kindern ist damit nichts gewonnen.

Wir fordern daher die Kommission auf, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und die Einführung einer umfassenden Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte dauerhaft auszuschließen.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

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