Die D64 Charta

Positionsbestimmung für 2013: Wofür D64 steht, steht in der D64 Charta.

Wir haben auf einer Klausurtagung im Frühling 2012 besprochen, dass wir uns als Verein eine Charta geben wollen. Die Charta soll das Grundverständnis von D64 in den für uns wesentlichen Fragen abbilden. Wir haben die Charta in den letzten Monaten gemeinsam entwickelt – das Ergebnis, das wir hiermit heute präsentieren, ist für uns künftig ebenso Richtschnur wie Aufgabe.

Die 10 Punkte, die uns als D64 am meisten umtreiben, sind: Netzgesellschaft, Teilhabe, Datenschutz, Netzpolitik, Öffentlichkeit, Gesetzeslage, Primat der Bürgerinnen und Bürger, Arbeit, Wissenschaft und Transnationalität. Was sich dahinter verbirgt, steht in der Charta und wird unsere Arbeit in den kommenden Jahren begleiten.

Mit der Veröffentlichung der Charta geht für D64 ein ereignisreiches Jahr zu Ende, das mit der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld des SPD-Parteitages vor einem Jahr begann, zu dem ein umfangreiches Whitepaper zur digitalen Lehrmittelfreiheit ebenso gehört wie der LSR-Stopper oder die Auseinandersetzung mit dem Themenbereich digitale Arbeit.

Nachdem wir in unserer ersten Mitgliederversammlung Anfang Dezember diesen Jahres einen neuen schlagkräftigen Vorstand gewählt und einige Weichen für die Vereinsarbeit neu gestellt haben, können wir 2013 mit voller Energie und auf Grundlage dieser Charta voll durchstarten. Wir hoffen auf rege Anteilnahme, Mitwirkung, Diskussion, Kritik und Auseinandersetzung!

Die D64-Charta gibt es hier als PDF

3 Kommentare

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    Gerhard Boehmler

    23. Dezember 2012

    Zur D64-Charta hätte ich eine Verständnisfrage. Im Kapitel Datenschutz wird folgende Formulierung verwendet:“Export von Überwachungs-Systemen und Software an nicht demokratisch legitimierte Staaten ist zu unterbinden.“ Was bedeutet die Formulierung demokratisch legitimierte Staaten? Fiele darunter auch z.B. die neue ägyptische Verfassung, wenn nur die Volksabstimmung korrekt durchgeführt wäre? Müsste es nicht um eine demokratisch legitimierte Regierung gehen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen unterworfen ist? Rechtsstaat und Demokratie sind ja nicht deckungsgleich.

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      Martin Oetting

      12. Januar 2013

      @Gerhard Entschuldige, dass es hier erst jetzt eine Antwort gibt. Du hast recht — der Ausdruck ist vielleicht etwas unpräzise. Natürlich soll es vornehmlich darum gehen, dass die Regierungen solcher Staaten demokratisch legitimiert sein müssen. Wenn man die Idee aber so begreift, dass es darum geht, dass der gesamte Staatsapparat demokratisch legitimiert sein muss (es wäre ja denkbar, dass eine Regierung demokratisch legitimiert ist, das Militär aber daneben in einem eigenen Raum ohne Kontrolle vor sich hin operiert), dann ist die gewählte Formulierung vielleicht umfassender?

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        Martin M

        13. März 2013

        Da bekommen wir nur das „winzige“ Problem, das Deutschland dann selbst solche Technologie nicht mehr kaufen darf. Der Präsident und das Bundesverfassungsgericht sind hierzulande nur indirekt demokratisch legitimisiert.

        Viel unverständlicher finde ich 3H:
        „Freie Meinungsäußerung und Schutz vor Verunglimpfung und Beleidigung müssen vereinbar gemacht werden. Die Möglichkeit, das Netz unter Pseudonym zu nutzen, muss erhalten bleiben und für Diensteanbieter weiterhin verpflichtend sein.“

        Also ich kann da mit einem Pseudonym reingehen und jemanden beleidigen und verunglimpfen … und dann? Wird da irgendwas vereinbar?

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