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Keine Kompromisse! VDS auf dem SPD-Parteikonvent

Das Präsidium des SPD-Parteivorstandes hat einen Initiativ-Antrag vorgelegt, mit dem auf dem Parteikonvent am Samstag die Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Form des Gesetzesentwurfs von Heiko Maas und Thomas de Maizière beschlossen werden soll. Es ist sicher...
Das Präsidium des SPD-Parteivorstandes hat einen Initiativ-Antrag vorgelegt, mit dem auf dem Parteikonvent am Samstag die Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Form des Gesetzesentwurfs von Heiko Maas und Thomas de Maizière beschlossen werden soll. Es ist sicher fraglich, woher dieser Antrag seinen Initiativ-Charakter bezieht, denn schließlich haben es über 100 Gliederungen geschafft, einen Antrag zum Thema VDS fristgerecht einzureichen. Und wo genau dieser Antrag einen Kompromiss zu den bisherigen Anträgen darstellt ist auch nicht ersichtlich – denn schließlich sprechen sich alle anderen Anträge GEGEN eine Vorratsdatenspeicherung aus, während der Antrag des PV sie befürwortet. Der ganze Vorgang ist ein taktisches Manöver, das allein dem Ziel dient, irgendwie eine Unterstützung für den Gesetzentwurf zu erzeugen, obwohl so viele Gliederungen bereits ihre ablehnende Haltung geäußert haben.Aber auch inhaltlich kann der neue Antrag die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht beseitigen. Das Hauptargument des Antrages ist, dass sich die bisherigen Beschlüsse (auch der des SPD-Bundesparteitags 2011) gegen die Vorratsdatenspeicherung in Form der (vom EuGH gekippten) EU-Richtlinie stellen, der neue Vorschlag jedoch alles anders machen und einen ganz neuen Ansatz verfolge. Das mag in den Details sogar stimmen, denn die vorgeschlagenen Speicherfristen sind in der Tat deutlich kürzer als in der alten Richtlinie und z.B. Emails sollen aus der Speicherung sogar ausgeschlossen werden. An einer entscheidenden und grundlegenden Stelle ist es aber falsch: Egal, ob es um die EU-Richtlinie oder die neue Variante in Form von „Höchstspeicherfristen“ geht – es handelt sich dabei um ein anlasslose und permanente Speicherung von Verkehrs- und Telekommunikationsdaten aller BundesbürgerInnen. Dieser massive Grundrechtseingriff ist und bleibt unverhältnismäßig und kehrt die Unschuldsvermutung in einen Generalverdacht um.
Es sind vor allem drei Argumente, die im Antrag für eine Vorratsdatenspeicherung herangezogen werden: die Verbesserung der Strafverfolgung, der Schutz personenbezogener Daten durch Regeln und Fristen und die hohen Hürden für die Verwendung der Daten. Alle drei Argumente sind bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig.

  • Strafverfolgung:
    Es ist der Wunsch des Antrages, mit Hilfe der Speicherung von Verkehrs- und Telekommunikationsdaten einen Beitrag zur Strafverfolgung zu leisten. Gerade die Aufklärung schwerer Verbrechen wird heran gezogen, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Dabei wird völlig ignoriert, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit der VDS für die Strafverfolgung gibt. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kommt sogar zu dem Ergebnis, dass durch den Wegfall der VDS nach dem Urteil des BVerfG keine Schutzlücke entstanden ist.
  • Datenschutz:
    Um die Wendung hinzubekommen, nicht mehr von Vorratsdatenspeicherung, sondern von Höchstspeicherfristen (welche Ironie: eine Zeitlang haben die Innenminister am liebsten von Mindestspeicherfristen geredet) zu reden, wird der schwarze Peter einfach weiter geschoben. Das Argument: die Provider und alle möglichen Internetdienste speichern eh schon viel zu viel und viel zu lange, wir schieben dem jetzt einen Riegel vor. An und für sich eine nette Idee, aber erstens benötigt man dafür keine VDS, sondern eine ordentliche Datenschutzgesetzgebung, wie sie die EU gerade vorbereitet (und bei der Deutschland jahrelang auf die Bremse getreten hat). Den Datenschutz privater Unternehmen regelt man nicht in einem Gesetz, dass dem Staat die Möglichkeiten zur Strafverfolgung geben soll! Zweitens ignoriert diese Argument einen entscheidenden Unterschied. Bei Internetdiensten und Providern können nur die Daten gespeichert werden, die ich dort auf zur Verfügung stelle (Facebook hat meine Mail-Adresse, aber nicht meine Telefonnummer. Mein Telefonanbieter kennt – natürlich – meine Telefonnummer, aber nicht meine Mail-Adresse). Und im Zweifel weiche ich auf Dienste aus, die meine Daten nicht speichern wollen. Im Falle einer flächendeckenden und anlasslosen VDS sollen aber zukünftig alle Daten gespeichert, gesammelt und ausgewertet werden. Es werden also faktisch mehr Daten gespeichert und nicht weniger und ich habe keine Wahlmöglichkeit mehr. Gerade bei den Location-Daten (besonders spannend bei der Handy-Nutzung) soll das Erstellen von Bewegungsprofilen verhindert werden. Nun, wenn die Daten bereits gespeichert sind, muss niemand mehr ein Profil erstellen – es ist bereits da! Die Einführung von Speicherfristen wird als Auftakt einer Debatte über Datenschutzregeln, Privacy by Design und Default etc. verkauft. Leider hat man da wohl wieder mal übersehen, dass man keine Daten schützen muss, wenn man sie nicht sammelt.
  • Zugriffshürden:
    Laut Gesetzentwurf, auf den der Antrag ja verweist, soll der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur per Richtervorbehalt und nur für ganz bestimmte Straftatbestände möglich sein. Durch die hohen Hürden soll der Grundrechtseingriff „schonend“ erfolgen. Auch hier finden wir das gleiche Muster wie oben: ein guter Ansatz, der nicht zu Ende gedacht ist. Konsequent wäre, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts und nach richterlicher Prüfung die Speicherung von Verkehrs- und Telekommunikationsdaten verdächtiger Personen für einen bestimmten Zeitraum zum Zwecke der Strafverfolgung anzuordnen. Mit Hilfe von VDS speichert man lieber erst einmal alles und überlegt dann anschließend aus, welche Daten man gerne auswerten würde. Außerdem wird hier eine Maßgabe des EuGH ignoriert. Dieser hatte gefordert, Berufsgeheimnisträger besser zu schützen und daher ihre Daten erst gar nicht zu speichern. Der Antrag (und der Gesetzentwurf) schiebt auch hier die Verantwortung weg und verweist darauf, dass das technisch nicht möglich sei. Daher werden die Daten nun doch gespeichert und sollen einfach nicht ausgewertet werden. Das man etwas, das technisch nicht geht, besser bleiben lässt, war wohl zu naheliegend. Nicht auszudenken, was passiert, wenn es da mal ein Datenleck gibt…

Politisch wird die ganze Aktion als Beweis der Regierungsfähigkeit der SPD verkauft. Ich würde sagen, die SPD hat seit der Bundestagswahl bewiesen, dass sie regierungsfähig ist und mit der Großen Koalition ihren Mitgliedern bereits einiges abgerungen. Wir müssen niemanden etwas beweisen, außer, dass wir in der Lage sind, Haltung zu zeigen. Darum geht es nämlich – und nicht darum, der CDU einen Gefallen zu tun. Basta war früher! Zur Regierungsfähigkeit und zu einem vermeintlichen Machtkampf hat Mathias Richel m.E. bereits alles gesagt. Und jedeR DelegierteR, der/die am Samstag gegen die Vorratsdatenspeicherung – egal in welcher Form und unter welchem neuen Namen- stimmt, kann sich sicher sein, dass er/sie nicht allein ist mit dieser Haltung. Die Ablehnung dieser Maßnahme zieht sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen. Wer sich noch einmal alle ausführlichen Argumente gegen Vorratsdatenspeicherung ansehen will, kann dies auf der Kampagnenseite von D64 tun.

Nachtrag vom 19.06.: Sigmar Gabriel hat zum Thema Regierungsfähigkeit und Mitgliederbeteiligung auf dem Bundesparteitag 2013 etwas wichtiges gesagt „Nur weil wir in einer Regierung sind, dürfen wir die Partei nicht wieder zum reinen Erfüllungsgehilfen der Regierungsarbeit verkommen lassen“. Das sollte m.E. auch für die Vorratsdatenspeicherung gelten!

 

 

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

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