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Rettet das Informationsfreiheitsgesetz!

Wir fordern Parteimitglieder von CDU/CSU und SPD dazu auf, sich an der Parteibasis mit einem Antrag gegen die Reform des IFG zu wenden. Dazu stellen wir Musteranträge zur Verfügung und ein allgemeines Musteranschreiben.
D64-Mitglieder stimmen auf der Superklausur 2024 während der Mitgliederversammlung einstimmig über einen Antrag ab. Bild: D64/Fionn Große.
Bild: D64/Fionn Große

Die Bundesregierung will uns keine Auskunft mehr darüber geben müssen, was in ihren Amtszimmern vor sich geht. Als Bürger:innen haben wir seit 20 Jahren die Vorzüge des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) genutzt, und damit soll jetzt Schluss sein. Der Koalitionsausschuss will das IFG so ändern, dass immer weniger Bürger:innen bei staatlichen Stellen Auskunft beantragen können und dafür immer mehr zahlen sollen.

Das lassen wir uns nicht gefallen. Als D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt rufen wir daher zu einer Graswurzel-Kampagne auf. Rettet das IFG!

Wie funktioniert das?

Wir, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, haben auf dieser Seite Musteranträge und ein Musteranschreiben zur Ablehnung der geplanten IFG-Änderung erstellt. Unser Verein besteht aus vielen aktiven Demokrat:innen, die in Parteien aktiv sind, genauso aber auch aus Menschen, die parteilos sind. D64 hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Gesellschaft konstruktiv, kritisch und kreativ mitzugestalten. Als Kompass für die inhaltliche Ausrichtung fungieren dabei die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die es durch progressive Digitalpolitik zu verwirklichen gilt.

Parteimitglieder der CDU/CSU und der SPD finden auf dieser Seite je einen Musterantrag, den sie in ihren Ortsverein, Unterbezirk, Kreisverband oder ihre Arbeitsgemeinschaft als Beschlussvorlage einreichen können. Alle anderen finden weiter unten ein Musteranschreiben, das ihr direkt an eure Wahlkreisabgeordneten richten könnt. Wie ihr die Adressen dazu findet, erklären wir weiter unten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn du diesen Antrag so schnell wie möglich (!) in deinen Ortsverein, Unterbezirk, Kreisverband oder Arbeitsgemeinschaft einbringen würdest, oder dich per Brief oder eMail an deine:n MdB wendest, damit das IFG nicht endgültig der Vergangenheit angehört.

Wie finde ich heraus, wer mein MdB ist?

Um deine:n Wahlkreis-MdB zu finden, gibt es mehrere einfache Möglichkeiten:

SPD-Musterantrag

[Einsetzen antragstellende Person oder SPD-Gliederung]

Das/der/die [Einsetzen beschlussfassendes Gremium der adressierten SPD-Gliederung] möge beschließen:

Die [Einsetzen adressierte SPD-Gliederung] fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, die im Rahmen des vom Koalitionsausschuss vorgelegten Papiers „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgesehene Entkernung und massive Verschlechterung des Rechts der Bürger:innen auf Herausgabe von Informationen und Transparenz (Informationsfreiheitsgesetz) nicht mitzutragen.

Stattdessen soll die SPD-Bundestagsfraktion darauf bestehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt wird, wie es die SPD vorgeschlagen hat. Die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag 2025, „das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“, muss weiter gelten.

Begründung

Eine moderne Demokratie braucht eine Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen gegenüber den Bürger:innen. 2006 wurde unter SPD-Regierungsbeteiligung daher auch auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Es hat sich bewährt, fällt heute aber längst hinter die weiterentwickelten Rechte der Bürger:innen in anderen EU-Mitgliedsstaaten und Bundesländern (z.B. Hamburg) zurück. Deswegen hat die SPD vorgeschlagen, es zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln, mit mehr proaktiver Veröffentlichung von Informationen, weniger Gebühren, weniger Ausnahmen und besserer Durchsetzbarkeit.

CDU/CSU dagegen war das Informationsfreiheitsgesetz schon immer ein Dorn im Auge. Es passt nicht mit dem noch oft obrigkeitsstaatlichen Verständnis führender konservativer Politiker:innen zusammen. Und nicht zuletzt hatte das Informationsfreiheitsgesetz dafür gesorgt, dass zahlreiche Fehlverhalten von Politiker:innen aus CDU und CSU bekannt wurde, dazu nur vier Beispiele: Veröffentlichung des Sonderberichts zur Maskenbeschaffung durch Jens Spahn; Veröffentlichung der Beweise, dass Andreas Scheuer wusste, dass sein Handeln beim Maut hohen Schadensersatz zur Folge haben würde; Veröffentlichung des Lobby-Briefs auf MdB-Kopfbogen von Philipp Amthor für eine Firma, bei der er später Aktienoptionen und einen Direktorenposten bekam; Veröffentlichung der unzensierten Version der Nutri-Score-Studie für die damalige Ministerin Julia Klöckner

Was der Koalitionsausschuss plant: Nichtregierungsorganisationen soll das Recht auf Herausgabe von Informationen genommen werden, dabei haben gerade sie in der Vergangenheit Skandale aufgedeckt und Informationen für Bürger:innen beschaffen können, die anonym bleiben mussten. Der Koalitionsausschuss verlangt erstmals einen Nachweis, dass Bürger:innen die beantragten Informationen benötigen, damit kehrt er die Rechenschaftspflicht quasi um. Menschen, die schon lange in Deutschland leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, sollen den Rechtsanspruch auf Herausgabe von Informationen ganz verlieren.

Die schon heute vorhandenen, sehr weitgehenden und völlig pauschalen Ausnahmen von der Pflicht zur Transparenz sollen noch massiv ausgeweitet werden. Die Namen aller an einer Entscheidung beteiligten Personen sollen geschwärzt werden, selbst von führenden Mitarbeiter:innen einer Behörde oder involvierten Politiker:innen. Und nicht zuletzt sollen die Gebühren für eine Auskunft „kostendeckend“ sein, sodass Bürger:innen für den Aufwand schlecht organisierter Behörden zahlen müssen und Menschen mit geringerem Einkommen sich keinen Antrag mehr leisten können.

Die SPD steht für „Mehr Demokratie wagen“ und ein weites Verständnis der Freiheiten der Bürger:innen in einem modernen Staat. Wir dürfen uns nicht von CDU/CSU zu einem Fallback in die 1950er Jahre verleiten lassen, der zu einem großen Teil von Rachegedanken über die Aufdeckung eigenen Fehlverhaltens motiviert ist.

Ein Abbau des Rechts der Bürger:innen auf staatliche Informationen hätte dabei natürlich auch keinerlei Beitrag zu wirtschaftlichem Aufschwung und neuen Jobs, was ja Ziel des Pakets sein soll. Es ist ein Fremdkörper in den Vereinbarungen.

Schon bei den Koalitionsverhandlungen hatten CDU/CSU versucht, eine weitgehende Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes festzuschreiben, waren aber am Widerstand der SPD gescheitert. Auch diesmal muss sich die SPD-Bundestagsfraktion einer Entkernung und Verschlechterung des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden entgegenstellen, es ist ein Pfeiler unserer Demokratie.

CDU/CSU-Musterantrag

[Einsetzen antragstellende Person oder CDU/CSU-Gliederung]

Das/der/die [Einsetzen beschlussfassendes Gremium der adressierten CDU/CSU-Gliederung] möge beschließen:

Die [Einsetzen adressierte CDU/CSU-Gliederung] fordert die Unionsfraktion auf, die im Rahmen des vom Koalitionsausschuss vorgelegten Papiers „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgesehene Entkernung und massive Verschlechterung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Herausgabe von Informationen und Transparenz (Informationsfreiheitsgesetz) nicht mitzutragen.

Stattdessen soll die Unionsfraktion darauf bestehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt wird. Die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag 2025, „das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“ muss weiter gelten.

Begründung

Eine moderne Demokratie braucht eine Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. 2006 trat daher unter Unions-Regierung das erste bundeseigene Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es hat sich bewährt, fällt heute aber längst hinter die weiterentwickelten Rechte der Bürgerinnen und Bürger in anderen EU-Mitgliedsstaaten und Bundesländern (z.B. Hamburg) zurück. Deswegen schlägt die Wissenschaft vor, es zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln, mit mehr proaktiver Veröffentlichung von Informationen, weniger Gebühren, weniger Ausnahmen und besserer Durchsetzbarkeit.

Was der Koalitionsausschuss plant: Nichtregierungsorganisationen soll das Recht auf Herausgabe von Informationen genommen werden, dabei haben gerade sie in der Vergangenheit Skandale aufgedeckt und Informationen für Bürgerinnen und Bürger beschaffen können, die anonym bleiben mussten. Der Koalitionsausschuss verlangt erstmals einen Nachweis, dass Bürgerinnen und Bürger die beantragten Informationen benötigen, damit kehrt er die Rechenschaftspflicht quasi um. Menschen, die schon lange in Deutschland leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, sollen den Rechtsanspruch auf Herausgabe von Informationen ganz verlieren.

Die schon heute vorhandenen, sehr weitgehenden und völlig pauschalen Ausnahmen von der Pflicht zur Transparenz sollen noch massiv ausgeweitet werden. Die Namen aller an einer Entscheidung beteiligten Personen sollen geschwärzt werden, selbst von führenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Behörde oder involvierten Politikerinnen und Politikern. Und nicht zuletzt sollen die Gebühren für eine Auskunft „kostendeckend“ sein, sodass Bürgerinnen und Bürger für den Aufwand schlecht organisierter Behörden zahlen müssen und Menschen mit geringerem Einkommen sich keinen Antrag mehr leisten können.

Die CDU/CSU steht für starke Rechte eines jeden Einzelnen gegenüber dem Staat. Wir dürfen uns nicht zu einer Rolle rückwärts in die 1950er Jahre verleiten lassen, die mit dem modernen rechtsstaatlichen Selbstverständnis der Union nicht vereinbar ist.

Ein Abbau des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf staatliche Informationen hätte dabei natürlich auch keinerlei Beitrag zu wirtschaftlichem Aufschwung und neuen Jobs, was ja Ziel des Pakets sein soll. Es ist ein Fremdkörper in den Vereinbarungen.

Allgemeines Anschreiben an Wahlkreisabgeordnete

An
[Name des/der Wahlkreisabgeordneten], MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

[Ort], den [Datum]

Betreff: Bitte schützen Sie das Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

als Bürgerin/Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich mit einem konkreten Anliegen an Sie: Ich bitte Sie, sich im Bundestag gegen die vom Koalitionsausschuss geplante Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einzusetzen.

Der Koalitionsausschuss hat kurz vor der Sommerpause im Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ eine Reform des IFG angekündigt, die eine massive Einschränkung des Auskunftsrechts bedeutet. Geplant sind unter anderem eine Beschränkung des Antragsrechts auf Personen mit „berechtigtem Interesse“, eine mögliche Einschränkung auf deutsche und Unionsbürger:innen, die Schwärzung von Behördenmitarbeiter:innen-Namen, zusätzliche Ausnahmen für Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie höhere, am Kostendeckungsprinzip orientierte Gebühren.

Diese Pläne würden das IFG für einen Großteil der Bevölkerung faktisch unbrauchbar machen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalist:innen, die in der Vergangenheit wiederholt Fehlverhalten in Behörden und Ministerien aufgedeckt haben, würden ihren gesicherten Zugang zu amtlichen Informationen verlieren. Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, würden ihren Auskunftsanspruch ganz verlieren. Schon jetzt kosten IFG-Anfragen schnell mehrere hundert Euro und dauern Monate. Höhere, kostendeckende Gebühren würden solche Fälle für viele Menschen schlicht unbezahlbar machen.

Dabei hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Von diesem Versprechen ist im aktuellen Beschluss nichts mehr zu erkennen. Eine große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich mehr proaktive Transparenz der Behörden statt weniger. Unzählige zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine und Verbände haben sich in offenen Briefen und Statements gegen die geplanten Änderungen ausgesprochen.

Ich bitte Sie, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsausschuss vorgeschlagene Verschärfung des IFG nicht umgesetzt wird. Stattdessen sollte das Gesetz, wie im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen, zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, mit mehr proaktiver Veröffentlichung von Informationen statt weniger Auskunftsrechten.

Über eine Rückmeldung zu Ihrer Position in dieser Frage würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]