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Online-Plattformen und Meinungsbildung in der Demokratie

Wer bestimmt eigentlich, was wir im digitalen Raum sagen dürfen? Diese Frage verhandelt das Bundesverfassungsgericht gerade in einem Fall von Content-Moderation bei LinkedIn. Das Gericht muss klären, inwieweit private Plattformen durch eigene Regeln die Meinungsfreiheit einschränken dürfen....

Wer bestimmt eigentlich, was wir im digitalen Raum sagen dürfen? Diese Frage verhandelt das Bundesverfassungsgericht gerade in einem Fall von Content-Moderation bei LinkedIn. Das Gericht muss klären, inwieweit private Plattformen durch eigene Regeln die Meinungsfreiheit einschränken dürfen. Dafür hat es D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt als sachkundigem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hier sind die zentralen Positionen unserer Stellungnahme.

Zentrale Infrastrukturen der gesellschaftlichen Kommunikation

Sehr große Online-Plattformen wie X, Meta, TikTok oder LinkedIn sind keine neutralen Intermediäre, sondern zentrale Infrastrukturen der gesellschaftlichen Kommunikation. Durch algorithmische Kuratierung und Moderationsentscheidungen gestalten sie aktiv mit, welche Äußerungen öffentliche Reichweite erhalten. Diese systemische Relevanz begründet erhöhte rechtliche Anforderungen, etwa durch den Digital Services Act (DSA). Deren Durchsetzung in der Praxis bleibt jedoch erheblich hinter den Erwartungen zurück.

Plattformeigene Regeln statt staatlichem Recht

Mehr als 99% aller Moderationsmaßnahmen auf sehr großen Online-Plattformen ergehen nicht wegen Rechtswidrigkeit, sondern wegen Verstößen gegen plattformeigene Nutzungsbedingungen. Der DSA verpflichtet Plattformen zwar, dabei Grundrechte zu berücksichtigen. Angesichts des hohen Automatisierungsgrads bei Moderationsentscheidungen ist jedoch zu bezweifeln, ob grundrechtskonforme Abwägungen tatsächlich getroffen werden. Die hohe Erfolgsquote von Nutzenden vor außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (ca. 52%) zeigt, dass Moderationsentscheidungen der Meinungsfreiheit häufig nicht gerecht werden.

Verhältnismäßigkeit bei Desinformation

Auch bei Maßnahmen gegen Desinformation muss das Vorgehen verhältnismäßig sein. Dabei ist zwischen rechtswidrigen und legalen Inhalten zu unterscheiden. Erstere müssen entfernt werden, bei Letzteren sind mildere Maßnahmen wie Downranking, Demonetarisierung oder Faktenchecks grundsätzlich vorzuziehen. Besondere Zurückhaltung ist bei Inhalten geboten, die sich machtkritisch mit politischen Institutionen auseinandersetzen und keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit Dritter darstellen.

Fehlende Transparenz gefährdet Meinungsfreiheit

Die Inhaltemoderation der (sehr großen) Online-Plattformen trägt dem Recht auf freie Meinungsäußerung derzeit nicht ausreichend Rechnung. Intransparente Algorithmen, kaum nachweisbare Shadowbanning-Praktiken und unzureichender Forschungsdatenzugang verhindern eine kritische Überprüfung der Machtakkumulation der globalen, gewinnorientierten Social-Media-Plattformen.


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