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Vom Kinderschutzbund bis Strafverfolgung: Positionen gegen die Chatkontrolle

Es ist nicht nur die digitale Zivilgesellschaft, die sich gemeinsam gegen den Vorschlag der EU-Kommission, den wir Chatkontrolle nennen, ausspricht.
Besondere Positionen gegen die Chatkontrolle Argumente aus Erfahrung: Kinderschutzbund Meldestelle Strafverfolgungsbehörde Anwaltsverein

Wir stehen mit unserer Kritik nicht allein. Heute stellen wir vier besondere Positionen aus der deutschen Debatte gegen die Chatkontrolle vor.

Der Deutsche Kinderschutzbund ist der mitgliederstärkste Kinderschutzverband in Deutschland und setzt sich seit 1953 für die Rechte von Kindern ein. In einer Stellungnahme lehnt der Kinderschutzbund die Chatkontrolle ab:  „Die Kinderrechte brauchen beides: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber auch das Recht auf geschützte Kommunikation. Ein anlassloser Angriff auf verschlüsselte persönliche Nachrichten setzt ein wesentliches Verfassungsrecht außer Kraft und damit gleich mehrere Kinderrechte, die in der EU Verfassungsrang haben“.

Der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. betreibt seit über 25 Jahren eine Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte im Internet, insbesondere auch auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Die Leiterin der Beschwerdestelle lehnt den Entwurf ab, „weil die darin aktuell enthaltenen Vorgaben letztlich zu einer allgemeinen Überwachung führen, wichtige Ende-zu-Ende Sicherheitstechnologien konterkarieren und auf Netzsperren setzen statt sich konsequent durch den Ausbau und das Stärken von Kooperationen für das Löschen von Missbrauchsdarstellungen zu engagieren.“

Oberstaatsanwalt Markus Hartmann leitet die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), die als Strafverfolgungsbehörde gegen die digitale Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeht. Aus seiner Sicht ist der Entwurf abzulehnen: „Denn es gibt keine Strafverfolgung um jeden Preis. Auch wenn etwa Kameraüberwachung an öffentlichen Orten und Kriminalitätsschwerpunkten zulässig ist, um Straftaten zu bekämpfen, hängt man Kameras nicht per Gesetz in jede Wohnung.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) vertritt die Interessen von 60.000 Anwält:innen. Der DAV ist sich sicher: „Die Pläne für eine Chatkon­trolle sind nicht mit der Grundrech­te­charta der Europäischen Union vereinbar“. Zudem „wäre [es] fahrlässig und kein Ausdruck guter Gesetz­gebung, diese berechtigte Kritik allein aus politischen Gründen auszublenden. Eine Regelung zu schaffen, die der EuGH in einigen Jahren wieder ‚kassiert‘, hilft, wie das Beispiel der Vorrats­da­ten­spei­cherung gezeigt hat, im Ergebnis niemandem.“

Eine umfassende Liste mit Kritik aus ganz Europa an dem Vorhaben, findet sich im EDRi-Blog: Is this the most criticised draft EU law of all time? Wenn du selbst aktiv werden möchtest, lies gerne unseren Blog: Warum dich die Chatkontrolle betrifft – und was du tun kannst.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt ist Teil des Bündnisses Chatkontrolle Stoppen! Bis zur Abstimmung in Rat und Parlament legen wir einen besonderen Fokus auf das Thema und werden regelmäßig Beiträge veröffentlichen. Dabei sind wir auch für Gastbeiträge offen, schreib uns!

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

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