D64, Zentrum für digitalen Fortschritt e. V., veröffentlicht einen Musterantrag für den SPD-Parteikonvent mit dem sich die SPD endgültig von der Vorratsdatenspeicherung (VDS) verabschieden soll. Ziel ist es, den parteiinternen Widerstand gegen die VDS zu unterstützen.
“Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht den sozialdemokratischen Grundwerten, steht in krassem Widerspruch zur Kampagne #digitalleben und höhlt den Rechtsstaat auf erschreckende Weise aus”, so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64.
Aktuell versucht der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel die VDS auf Bundesebene gegen Widerstand in der eigenen Partei durchzusetzen. Er beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss der SPD aus 2011. In der Zwischenzeit hat allerdings der Europäische Gerichtshof schwere rechtsstaatliche Vorbehalte gegenüber der VDS geäußert. Damit ist der Parteitagsbeschluss von 2011 gegenstandslos, zumal auch das Bundesverfassungsgericht diese Vorbehalte teilt.
“Das Vorgehen vom SPD-Chef Sigmar Gabriel ist absolut unverständlich. Die Vorratsdatenspeicherung wird die Sicherheit im digitalen Raum nicht verbessern. Stattdessen werden Daten gesammelt und gespeichert, die dann wieder Begehrlichkeiten wecken werden. Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht dazu beitragen, dass die SPD Wahlen gewinnt, ganz im Gegenteil”, so Nico Lumma.
Damit über den Antrag auf dem Parteikonvent am 20. Juni 2015 abgestimmt werden kann, muss dieser bis zum 18. Mai, 24. Uhr bei der Antragskommission des SPD Parteivorstands eingegangen sein. Antragsberechtigt sind Gliederungen der SPD. D64 stellt den Musterantrag auf seiner Website unter http://spdvds.d-64.org/ als Text und PDF zur Verfügung.
An gleicher Stelle sammelt der Verein Gliederungen, die den Antrag unterstützen.