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Ein Fass ohne Boden: Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung verhindern

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die von der Bundesregierung verabschiedete Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung aus. Eine am 10. Mai verabschiedete Initiative gegen Wohnungseinbrüche soll auch den flächendeckenden Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von...
VDS-Ausweitung-verhindern
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D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die von der Bundesregierung verabschiedete Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung aus. Eine am 10. Mai verabschiedete Initiative gegen Wohnungseinbrüche soll auch den flächendeckenden Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen ermöglichen. D64 fordert die Fraktionen im Bundestag auf, die geplante Erweiterung der Strafprozessordnung abzulehnen.

Das Bundeskabinett hat am 10. Mai einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine Klassifizierung von Wohnungseinbrüchen als besonders schwere Straftaten vorsieht. Verabschiedet der Bundestag den Gesetzentwurf, dürfen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft die Vorratsdatenspeicherung nutzen, um Wohnungseinbrüche aufzuklären.

“Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des SPD-Konvents von Juni 2015”,

sagt Henning Tillmann, Vorstandsmitglied von D64. “Klare Beschlusslage des Konvents war, die Vorratsdatenspeicherung nur für besonders schwere Straftaten einzusetzen”. Erweitert man den Katalog der schweren Straftaten nun, wie von der Bundesregierung vorgesehen, konterkariert man die damalige parteiinterne Entscheidung. Die SPD sollte diesen durchsichtigen Wahlkampfschritt der Union so kurz vor der Bundestagswahl nicht mittragen. Der Bundesinnenminister hat bereits mehrfach angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung auf deutlich mehr Straftatbestände auszudehnen. Diesen Begehrlichkeiten gilt es von Anfang an entgegenzutreten, um nicht ein Fass ohne Boden entstehen zu lassen.  

Durch die nun geplante Erweiterung des Katalogs steigt die Gefahr für Privatleute, unschuldig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von Sicherheitsbehörden überprüft zu werden: 2016 gab es ca. 150.000 Fälle von Wohnungseinbrüchen bundesweit, bei denen die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft eingesetzt werden könnte. Die Initiative der Bundesregierung sieht also die massive Ausweitung eines gesellschaftlich umstrittenen Instruments vor, obwohl die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 um 9,5 Prozent gesunken ist.

“D64 lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor grundsätzlich ab”,

so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Wir haben bereits 2015 befürchtet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erst der Anfang ist und die gespeicherten Daten sukzessive auch für breitere Zwecke genutzt werden können.” D64 hat gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt, das Verfahren dauert an. “Vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung kaum zu rechtfertigen“, so Krause weiter.

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