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Keine Staatstrojaner auf unseren Smartphones – Haltung zeigen und Gesetz heute ablehnen!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die geplante Erweiterung der Nutzung von Staatstrojanern und Online- Durchsuchungen aus. Wir appellieren an alle Abgeordneten des Bundestages, bei derContinue reading "Keine Staatstrojaner auf unseren Smartphones –...
“Stopp” by Anssi Koskinen is licensed under CC BY 2.0

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die geplante Erweiterung der Nutzung von Staatstrojanern und Online- Durchsuchungen aus. Wir appellieren an alle Abgeordneten des Bundestages, bei der heutigen Abstimmung zum “Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze” mit Nein zu stimmen.

Die Bundesregierung will heute ein Gesetz verabschieden, das die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) auf eine ganze Reihe an Straftaten beinhaltet und faktisch die staatliche Überwachung von Endgeräten ermöglichen soll.

Die erst kürzlich durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Ausweitung des Strafrechtkatalogs für die Vorratsdatenspeicherung, die D64 ebenfalls ablehnt, war offensichtlich kein „Unfall“ sondern nur der Vorläufer für weitere Maßnahmen. Mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern folgt nun der nächste Schritt.

“Durch dieses Gesetz hätten Behörden umfangreiche Möglichkeiten mit Schadsoftware die Integrität von Endgeräten zu durchlöchern und persönliche Daten wie Chatverläufe umfassend auszulesen”, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64. “Außerdem wird mit dem Gesetz ein Anreiz für Behörden geschaffen, Sicherheitslücken bei Betriebssystemen nicht zu melden, damit sie weiter als Zugang für Quellen-TKÜ genutzt werden können. Das ist hochproblematisch und fahrlässig und zeigt, dass aus Angriffen wie #WannaCry nichts gelernt wurde.”

Die Bundesregierung verabschiedet derzeit im Schweinsgalopp am Ende der Legislaturperiode ein digitalpolitisch höchstkritisches und voraussichtlich verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen. Die Passagen zum Staatstrojaner wurden erst im laufenden Verfahren in den Entwurf des Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze (BT-Drs 18/11272) eingefügt.

D64 fordert ein offenes und transparentes Gesetzgebungsverfahren und eine breite Debatte zu so grundsätzlichen Fragen wie Staatstrojanern. “Wir fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages – egal welcher Partei – dazu auf, heute gegen das vorliegende Gesetz zu stimmen”, sagt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64.

Erst kürzlich hat D64 allen Bundestagsabgeordneten dreizehn simple Handlungsempfehlungen zugesandt, die für die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Endgeräten elementar sind. Diese Sicherheitstipps sind jedoch obsolet, wenn mit solchen fahrlässigen Gesetzen die Grundfesten der Internetsicherheit angegriffen werden.

“Stopp” by Anssi Koskinen is licensed under CC BY 2.0

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