Der Bundestag hat kürzlich das OZG-Änderungsgesetz und begleitende Vorschriften verabschiedet. Die D64 Arbeitsgemeinschaft Open Source hat sich bereits im Jahr 2022 intensiv mit dem Thema der Verwaltungsdigitalisierung beschäftigt und ein Positionspapier dazu veröffentlicht. In diesem Papier wird ein transparentes, vernetztes und kooperatives Handeln gefordert, das sich an den Grundsätzen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Open-Source-Software orientiert und von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten begleitet wird. Im neuen Gesetz ist dieser Paradigmenwechsel jedoch nicht erkennbar.
Daher fordern wir eine neue Form der Zusammenarbeit, die Open Source mit den Konzepten Open Data und Open Government verbindet, und es so zu einem Fundament für die nachhaltige digitale Transformation der Verwaltung machen.
Positiv zu bewerten ist jedoch das klare und starke Bekenntnis zur Priorisierung von quelloffener Software. Dies wird sinnvollerweise von bundesweit einheitlichen Vorgaben für offene Standards und Schnittstellen begleitet. Es ist auch konsequent, dass die Priorisierung von Open-Source-Lösungen in das E-Government-Gesetz aufgenommen wurde. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese positiven Ansätze auf die Beschaffungsebene auswirken werden. Bisher sind fast alle Open-Source-Initiativen an dieser Stelle gescheitert und die Mittel wurden weiterhin in großem Umfang an die großen Anbieter mit ihren proprietären Lösungen vergeben.
Daher fordern wir, die Entwicklung tragfähiger Open-Source-Konzepte fest und verbindlich im Vergaberecht zu verankern.
Wir werden beobachten, ob mit dem „OZG 2.0“ doch noch ein Wandel in der Denkweise erreicht wird. Open Source ist nicht nur Software, sondern eine Denkweise, die unserer Meinung nach für die digitale Transformation unerlässlich ist.