D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 28. Juni 2017, dass Provider straffrei bleiben, wenn sie ihrer Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen. D64 fordert alle Provider auf, die Erfassung von Vorratsdaten auszusetzen.
Vorausgegangen war eine Klage der SpaceNet AG gegen die Vorratsdatenspeicherung, der das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Juni 2017 Recht gegeben hatte. Demnach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit europäischem Recht. Die Bundesnetzagentur hält jedoch weiterhin an der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung fest.
D64 setzt sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Die Bundesnetzagentur ist dem Urteil nun zuvorgekommen und hat kurz vor Beginn der Speicherung ab 1. Juli 2017 angekündigt, den Providern keine Zwangsmaßnahmen (Strafen) bei Weigerung aufzubürden.
“Kurz vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung erlaubt die Bundesnetzagentur, dass nicht alle deutschen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt und überwacht werden müssen. Das begrüßen wir und fordern jeden Provider auf, die Erfassung von Vorratsdaten auszusetzen“, so Henning Tillmann aus dem Vorstand von D64.
Einige Provider haben bereits erklärt, keine Vorratsdaten mehr zu erheben. Wir verweisen dazu auf die Liste der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Ist Dein Provider noch nicht dabei? Hilf mit, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern, indem Du Deinem Provider eine Mail schreibst und ihn aufforderst mitzuziehen. Jens Kubieziel hat dazu ein Musterschreiben entworfen.
Foto: CC0 (http://maxpixel.freegreatpicture.com/Server-Cabinet-It-Cable-Network-Patch-Cable-Server-838384)