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Störerhaftung: D64 kritisiert erneuten Blindflug der Bundesregierung

Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Telemediengesetzes hat die Bundesregierung nicht nur die WLAN-Störerhaftung verschlimmbessert. Sie stürzt auch auf Druck der CDU-geführten Ressorts und der Rechteindustrie einen Großteil der Internetwirtschaft in Rechtsunsicherheit. Die...

Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Telemediengesetzes hat die Bundesregierung nicht nur die WLAN-Störerhaftung verschlimmbessert. Sie stürzt auch auf Druck der CDU-geführten Ressorts und der Rechteindustrie einen Großteil der Internetwirtschaft in Rechtsunsicherheit.

Die Novelle des Telemediengesetzes hat bereits früh die Kritik von zahlreichen Experten, einflussreicher Fachverbände und auch von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. auf sich gezogen. Nach dem im März vorgelegten ersten Entwurf musste das federführende Bundeswirtschaftsministerium bereits bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern, blieb aber immer noch deutlich hinter den Erwartungen der Branchenverbände und Freifunker zurück.

“Das CDU-geführte Innenministerium kann den Gedanken nicht ertragen, dass Menschen ins Netz gehen, die nicht identifizierbar sind. Das führt zu einer realitätsfernen Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes,” so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. Der Gesetzesentwurf sieht jetzt unter anderem “angemessene Sicherungsmaßnahmen” und die “Zusicherung des Nutzers, dass er keine Rechtsverletzung begeht”, vor. Das macht die freie WLAN-Verfügbarkeit durch Hotspots unmöglich.

“Wenn wir weiter jeden Nutzer als potenziellen Verbrecher betrachten, wird das nichts mit dem Fortschritt in Deutschland,” kritisiert Lumma die innenpolitischen Hardliner.

Auch die Rechteindustrie hat im Schutze der Diskussion um die WLAN-Störerhaftung erfolgreich eigene Positionen in die Novelle einfügen können. Auf Druck der Staatsministerin für Kultur und Medien sollen plötzlich Hosting-Plattformen nachweisen müssen, dass sie ihr Haftungsprivileg auch wirklich verdienen.

Sofern ein Provider einen „besonders gefahrengeneigten Dienst“ anbietet, würde die Haftung in Zukunft bereits mit dem Upload von Inhalten durch Nutzer beginnen. In Zeiten von nutzergerierten Inhalten würde dies Plattformbetreiber vor die unlösbare Aufgabe stellen, alle Inhalte vor ihrem Upload prüfen zu müssen.

“Der Entwurf zeigt in erschreckendem Maße, wie wenig Verständnis die Bundesregierung von der Nutzung des Internets durch Unternehmen und Bürger hat. Er ist zudem protektionistisch zu Gunsten einer einzelnen Wirtschaftsbranche ausgelegt. Das ist nicht nur dreist, sondern auch dumm, da es ein branchenübergreifendes Wirtschaftswachstum im digitalen Bereich verhindert,” so Lumma weiter.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. setzt nun alles auf die parlamentarische Begleitung der TMG-Novelle. “Hier müssen die digitalen Fachpolitiker unbedingt nachbessern, damit Deutschland bei diesem wichtigen Thema endlich vom Fleck kommt und wir eine bessere Netzabdeckung für unsere Bürger bekommen,” so Lumma abschließend.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

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